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Entgeltordnung für die Volkshochschule Neustadt in Holstein

Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein

§1 Geltungsbereich

Für Veranstaltungen der VHS der Stadt Neustadt in Holstein werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben. Die Höhe des für die jeweilige Veranstaltung auf Basis dieser Entgeltordnung ermittelten Entgeltes wird zu jedem Angebot veröffentlicht.

§2 Bemessung der Entgelte

 (1) Das Teilnehmerentgelt für Veranstaltungen/Kurse bemisst sich aus dem nach Unterrichtsstunden zu berechnenden Grundentgelt sowie ggf. zu erhebender Nebenkosten.

(2) Der Grundbetrag beträgt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei einer Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen grundsätzlich 3,10 Euro. Für Veranstaltungen/Kurse in kleineren Gruppengrößen wird ein entsprechend der Gruppengröße prozentual erhöhter Grundbetrag zugrunde gelegt.

(3) Ergänzend zum Grundbetrag wird bei Veranstaltungen/Kursen mit höherem Planungsaufwand oder höheren Honorarkosten in der Regel ein Aufschlag zur Deckung dieser erhöhten Kosten erhoben.

Ist es durch besondere Bedeutung des Bildungsinhalts gerechtfertigt oder kann der Kurs aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl auch durch ein niedrigeres Entgelt kostendeckend durchgeführt werden, kann durch die VHS-Leitung ein niedrigeres Grundentgelt erhoben bzw. auf die Erhebung des Entgelts verzichtet werden.

(4) Veranstaltungen/Kurse sind in der Regel kostendeckend durchzuführen.

(5) Für Mahnschreiben kann ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro erhoben werden.

§3 Nebenkosten

 (1) Zusätzliche Leistungen und besondere veranstaltungsbezogene Kosten (für Material, Skripte, Werkstoffe, Nutzung von besonders ausgestatteten Räumen, Lehrmittel, IT, Unterrichtsgeräte usw.) werden als Nebenkosten zusätzlich zum Grundentgelt berechnet und sind zusammen mit diesem zu begleichen.

(2) Kosten, die nicht im Kursentgelt enthalten sind und die direkt in der Veranstaltung/im Kurs an Dritte (z.B. Lehrkräfte) zu erstatten sind, werden gesondert ausgewiesen.

(3) Prüfungskosten werden gesondert ausgewiesen und sind direkt an die prüfende Institution zu zahlen, sofern nichts anderes angegeben wird.

§4 Ermäßigungen

(1) Für Empfangsberechtigte gemäß SGB II (Grundsicherung) wird das Entgelt um ca. 30% ermäßigt, sofern in der Kursbeschreibung nichts anderes vermerkt ist. Nebenkosten und Prüfungskosten werden nicht ermäßigt.

(2) Die VHS der Stadt Neustadt in Holstein kann für einzelne Veranstaltungen und Themenbereiche die Ermäßigungsmöglichkeiten einschränken oder ausschließen. Darauf wird bei den betreffenden Angeboten hingewiesen.

(3) Eine Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung beantragt und die Ermäßigungsberechtigung durch einen entsprechenden Beleg innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung nachgewiesen werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Entgelts ist nicht möglich.

(4) Wird das Entgelt von Dritten für Teilnehmende übernommen, wird keine Ermäßigung gewährt.

(5) Falls im Einzelfall Bedürftigkeit vorliegt, die nicht nach § 4 Abs. 1 berücksichtigt werden kann, ist die VHS-Leitung berechtigt, nach Prüfung der Bedürftigkeit das Teilnehmerentgelt zu ermäßigen oder ganz zu erlassen.

§5 Anmeldeverfahren und Entgeltfälligkeit

(1) Ohne verbindliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Veranstaltungen der VHS Neustadt in Holstein grundsätzlich nicht gestattet. Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind im Programm entsprechend ausgewiesen.

(2) Die Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen/Kursen soll in der Regel vor dem ersten Veranstaltungstermin erfolgen.

(3) Eine Anmeldung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgelts. Das Entgelt wird grundsätzlich eine Woche nach Kursbeginn fällig.

(4) Anmeldungen können schriftlich per Post, Fax, E-Mail, telefonisch oder online im Internet vorgenommen werden. Persönliche Anmeldungen sind nur in der VHS-Geschäftsstelle zu den Geschäftszeiten möglich.

§6 Zustandekommen der Veranstaltungen

(1) Die VHS der Stadt Neustadt in Holstein behält sich vor, VHS-Veranstaltungen aus wichtigem Grund vor ihrem Beginn abzusagen oder vor ihrer Beendigung abzubrechen.

(2) Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, finden Kurse grundsätzlich nicht statt. In Ausnahmefällen kann die VHS-Leitung eine Veranstaltung auch bei geringerer Teilnehmerzahl unter Berücksichtigung der Kostendeckung im flexiblen Bereich stattfinden lassen.

§7 Teilnahmebescheinigungen

 Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch erstellt werden. Diese sind spätestens sechs Monate nach Beendigung der Veranstaltung zu beantragen.

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