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Honorarordnung für die Volkshochschule Neustadt in Holstein

Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein

§1 Geltungsbereich

Diese Honorarordnung gilt für die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein, die als Kursleiterinnen oder Kursleiter tätig sind. Sie sind im arbeits- bzw. sozialrechtlichen Sinne freiberuflich tätig.

§2 Vertragliche Vereinbarungen

 (1) Mit den Kursleiterinnen und Kursleitern der Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein werden Werkverträge (Lehraufträge) über die freie Mitarbeit abgeschlossen.

(2) In diesen Vereinbarungen sind Honorare und ggf. weitere finanzielle Leistungen der Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein sowie die Leistungen der Lehrkräfte aufgeführt.

(3) Die Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter werden nach der Gesamtzahl der erteilten Unterrichtsstunden berechnet.

(4) Abweichende Kurszeiten werden entsprechend umgerechnet.

§3 Honorarsätze

 (1) Der Honorarsatz beträgt für allgemeine Kurse grundsätzlich 18,00 Euro je Unterrichtsstunde (45 Minuten). Für spezielle Veranstaltungen, u.a. Veranstaltungen im Auftrage Dritter, Kooperationsveranstaltungen oder Kurse bestimmter Fachbereiche, können höhere oder niedrigere Honorare festgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die entstehenden Mehrkosten durch entsprechend höhere Entgelte oder durch Zuwendungen von Dritten gedeckt sind.

(2) Die VHS-Leitung kann von diesem Honorarsatz abweichen, wenn Kursleitende eine besondere Qualifikation einbringen, die Kursvorbereitung besonders zeitintensiv ist oder der Kurs am Wochenende stattfinden soll. Eine Abweichung vom festgelegten Honorarsatz ist auch dann nach Absprache mit den Kursleitenden und den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern zulässig, wenn die betreffende Veranstaltung oder der Kurs ansonsten nicht kostendeckend angeboten werden kann.

§4 Fahrtkosten und Nebenleistungen

Nebenleistungen und Fahrtkosten werden nur nach Vereinbarung mit der VHS-Leitung gezahlt. Für ortsansässige Dozenten sind in der Regel die Fahrtkosten mit der Honorarzahlung abgegolten und werden nicht zusätzlich bezahlt.

§5 Honorarfälligkeit

Die Abrechnung eines Kurses erfolgt nach Rückgabe von Teilnehmerlisten und Kursmaterial durch den Kursleiter/die Kursleiterin an die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein.

§6 Steuern und Sozialabgaben

Honorare werden unversteuert und ohne Sozialversicherungsabzug ausgezahlt. Dem Kursleiter/der Kursleiterin obliegt eine mögliche Abführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen und die Überwachung und Einhaltung vorhandener Freigrenzen.

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